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GRÜNE Kall

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23. März 2017

Anpassung der Aufwandsentschädigung für Ratsmitglieder

Es ist kein Geheimnis - allen Parteien fällt es schwer, für die Kommunalwahlen genügend Kandidaten zu finden, die bereit sind, sich in Stadt- und Gemeinderäten und Ausschüssen für die Interessen der Allgemeinheit einzusetzen. Die Landesregierung versucht seit mehreren Jahren, das kommunale Ehrenamt attraktiver zu machen und Anpassungen an die sich ändernde Arbeitswelt vorzunehmen.

Mit der letzten Änderung allerdings ist der Landtag nach Meinung vieler Gemeinderäte über das Ziel hinausgeschossen: erstmals sollen Ausschussvorsitzende eine zusätzliche Aufwandsentschädigung in Höhe von mindestens 211 Euro monatlich erhalten. Immerhin erlaubt die Verordnung, auf diese Entschädigung zu verzichten. Hierzu müssen in der Hauptsatzung der Gemeinde die Ausschüsse benannt werden, für die der Vorsitzende keine Entschädigung erhält. Viele Räte - so in Mechernich (mit Mehrheit) und Hellenthal (einstimmig) - haben von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.

Anders in der Gemeinde Kall: hier wurde die Änderung vom Bürgermeister erst gar nicht zur Diskussion gestellt - sondern einfach gezahlt! Und so soll jeder Ausschuss-Vorsitzende für die Vor- und Nachbereitung von fünf Sitzungen im Jahr rund 2.500 Euro erhalten. Wir finden, der Rat sollte auch in Kall dieses Thema diskutieren und haben den folgenden Antrag für die Sitzung am 27.04.2017 gestellt:

Im Rahmen der Entschädigungsverordnung 2017 NRW, die Ausschüsse Bau, Umwelt, Soziales und Rechnungsprüfung neben dem bereits vorhandenen Wahlprüfungsausschuss für die Vergütung der Ausschussvorsitzenden als nicht vergütungsfähig zu erklären.

Die laufenden Zahlungen bis zu dieser Entscheidung umgehend einzustellen.

Den Fraktionen zu empfehlen Verzichterklärungen abzugeben.

Begründung: Alle Fraktionen im Landtag, bis auf die Piraten, haben durch einen gemeinsamen Antrag vom 22.09.2015 den Weg geebnet, für das Entschädigungsgesetz 2017 zum 01.01.

Im Haushaltsentwurf 2017 haben wir die ungewöhnliche Steigerung für Rat und Ausschüsse bemängelt und Einsparungen gefordert. Waren für die letzten drei Jahre die Kosten zwischen 110.000 € und 120.000 € entstanden, sind für 2017 140.000 € vorgesehen. Eine genaue Begründung blieb die Verwaltung uns schuldig. Jetzt aber wird deutlich, dass die hohen Mehraufwendungen im Zusammenhang der vorgenannten Entschädigungsverordnung NRW geschuldigt ist. Erhalten jetzt die Ausschussvorsitzenden aller Ausschüsse außer dem Wahlprüfungsausschuss monatlich 211.90 €. Das macht in der Gemeinde Kall, bei vier Vorsitzenden, 10.171,20 € im Jahr.

Die Verwaltung hat diese Verordnung ohne zeitlichen Druck durchgeführt, obwohl eine Frist bis 01.04.2017 vorgesehen ist. Darüber hinaus enthält die Mustersatzung eine fakultative Formulierung, mit dem der Rat weitere Ausschüsse von der Regelung des Paragraphen 46 Satz 1 NR 2 GO NRW (zusätzliche Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende) nach Paragraph 46 Satz 2 GO NRW ausnehmen kann. Trotz finanzieller Engpässe und Vorgaben an die Politik intensiv zu sparen, hat die Verwaltung bereits Fakten geschaffen.

Deshalb fordern wir die sofortige Einstellungen der Zahlungen, eine Entscheidung im HFA und Rat auf die Entschädigungen aller Ausschussvorsitzender zu verzichten, den Fraktionen Verzichtserklärungen zu empfehlen und die im Haushalt bereits eingestellten Mittel von 10.000 € für eine zusätzliche Öffnung des Hallenbades in den Ferien zur Verfügung zu stellen.

 

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22. März 2017

Besseres Online-Serviceangebot für die Gemeinde Kall

Die Fraktion von Bündnis 90 / Die Grünen Kall stellt für den entsprechenden Ausschuss folgenden Antrag:

Die Verwaltung wird aufgefordert, das bestehende Online-Serviceangebot um eine Melde-App (für Smartphones) zum Melden von Mängeln im Gemeindebild zu ergänzen. Die Melde-App soll für gängige Betriebssysteme nutzbar sein, um den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu geben, umgehend der Verwaltung Mängel wie z.B. Schlaglöcher, defekte Laternen, beschädigte Verkehrsschilder, wilde Müllkippen, Schäden auf Spielplätzen oder Schmierereien an öffentlichen Gebäuden melden zu können.

Ergänzend zu dieser App soll zusätzlich ein Anliegenmanagement auf der Webseite der Gemeinde implementiert werden. Dabei können Bürgerinnen und Bürger – auch solche, die nicht über ein Smartphone verfügen – nicht nur sehr komfortabel eine Eingabe machen, sondern werden auch durch die Verwaltung auf dem Laufenden gehalten, wie diese mit der Eingabe weiter umgeht. Ein hervorragendes Beispiel hierfür liefert die Stadt Gelsenkirchen. Das dortige Portal ist unter http://gruene.fr/mm abrufbar. Ebenso beispielhaft ist das Portal der Stadt Köln unter https://sags-uns.stadt-koeln.de/ .

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16. Februar 2017

„Haus der Begegnung“ und Verwaltung beschädigt

In der letzten Stellungnahme der SPD zur Entwicklung „Haus der Begegnung“ wird deutlich, dass nur noch pressewirksame Schlagworte wie „Millionengrab“ im Vordergrund stehen. Dabei war es die SPD, die den Antrag im Februar 2016, sowie die Bewilligung der Fördermittel im Mai 2016, als überaus positiv sah und einstimmig zustimmte. Noch im September 2016 und in mehreren Fraktionsvorsitzenden-Sitzungen wurden bauliche und inhaltliche Kritikpunkte gemeinsam weiterentwickelt.

Erst im Rahmen eines Nutzungskonzept Haupt- und Grundschule Kall beantragte die SPD den Umzug der Grund- in die Hauptschule. Erste Vorschläge die Nutzung der Grundschule im Rahmen des Integrationsprojekts schieden aus, weil im Zusammenhang mit den Zuschüssen nur ein Neubau in Frage kam. Das wurde von der SPD im Sozialausschuss einstimmig mitgetragen. Erst am 08.11.2016 wurde deutlich, dass die SPD den bis daher gemeinsamen Weg verließ und das Projekt Integrationshaus nur noch in der Grundschule wollte. Das ist aus ihrer Sicht vielleicht noch nachvollziehbar, aber wer jetzt von einem Millionengrab spricht, bedient die Integrationskritiker und erhält Beifall der Stammtischwähler, wenn auch nicht gewollt.

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16. Februar 2017

Pflegen statt Sägen

Nur im Vegetationszeitraum November bis Februar ist es möglich den Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern durch massives Sägen durchzuführen. Die Gemeinde ist, was die Menge des Schnittgutes betrifft, kräftig tätig gewesen. Zu beobachten auf einer Freifläche im Bereich Trierer Straße Richtung Sötenich. Beschwerden von Bürgerinnen und Bürger aus der Gemeinde werden immer mit den gleichen Argumenten begegnet, wie Wirtschaftlichkeit, Sicherheit und breitere Wege für immer größere landwirtschaftliche Fahrzeuge. Das steht im krassen Widerspruch zum Umwelt- und Naturschutz. So ist die Wirtschaftlichkeit nicht gegeben, wenn durch falschen Schnitt mittel- und langfristig die Pflege umso aufwendiger wird. Dazu trägt auch der Einsatz des Schlegelmähers bei. Die Standsicherheit bei Bäumen wird dadurch geschwächt, wenn gekappt oder stark zurückgeschnitten wird. Folgt keine zeitnahe Nachbehandlung der Schnittstellen führt das zur Fäulnis des Astes, der nach einiger Zeit abzubrechen droht. Fazit, der Baum muss aus Sicherheitsgründen gefällt werden. Das sind nur zwei Anmerkungen, die von Fachleuten wesentlich ausführlicher beschrieben werden.

Da es in der Gemeinde Kall unterschiedlichste Entscheider und Ansprechpartner gibt, z. B. Ordnungsamt, Bauhof und Kämmerer, ist eine gemeinsame Linie nicht erkennbar. Daher schlagen wir, unterstützt durch einen Antrag, folgendes vor. Im Umweltausschuss sollte, unter Einbeziehung der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises, ein Vortrag zu den rechtlichen Voraussetzungen, aber auch passgenaue Ausschreibungskriterien bei Fremdvergabe, stattfinden. Dazu wäre auch ein runder Tisch mit Bauhof und Naturschutzbehörde erwünscht, als Einstieg in einen Dialog, die Umwelt, Wirtschaftlichkeit und die fachliche Umsetzung in Einklang zu bringen. Ansprechpartner des Kreises und die Leitung des Bauhofes Kall signalisieren eine Bereitschaft dazu.