23. März 2017
Anpassung der Aufwandsentschädigung für Ratsmitglieder
Es ist kein Geheimnis - allen Parteien fällt es schwer, für die Kommunalwahlen genügend Kandidaten zu finden, die bereit sind, sich in Stadt- und Gemeinderäten und Ausschüssen für die Interessen der Allgemeinheit einzusetzen. Die Landesregierung versucht seit mehreren Jahren, das kommunale Ehrenamt attraktiver zu machen und Anpassungen an die sich ändernde Arbeitswelt vorzunehmen.
Mit der letzten Änderung allerdings ist der Landtag nach Meinung vieler Gemeinderäte über das Ziel hinausgeschossen: erstmals sollen Ausschussvorsitzende eine zusätzliche Aufwandsentschädigung in Höhe von mindestens 211 Euro monatlich erhalten. Immerhin erlaubt die Verordnung, auf diese Entschädigung zu verzichten. Hierzu müssen in der Hauptsatzung der Gemeinde die Ausschüsse benannt werden, für die der Vorsitzende keine Entschädigung erhält. Viele Räte - so in Mechernich (mit Mehrheit) und Hellenthal (einstimmig) - haben von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.
Anders in der Gemeinde Kall: hier wurde die Änderung vom Bürgermeister erst gar nicht zur Diskussion gestellt - sondern einfach gezahlt! Und so soll jeder Ausschuss-Vorsitzende für die Vor- und Nachbereitung von fünf Sitzungen im Jahr rund 2.500 Euro erhalten. Wir finden, der Rat sollte auch in Kall dieses Thema diskutieren und haben den folgenden Antrag für die Sitzung am 27.04.2017 gestellt:
Im Rahmen der Entschädigungsverordnung 2017 NRW, die Ausschüsse Bau, Umwelt, Soziales und Rechnungsprüfung neben dem bereits vorhandenen Wahlprüfungsausschuss für die Vergütung der Ausschussvorsitzenden als nicht vergütungsfähig zu erklären.
Die laufenden Zahlungen bis zu dieser Entscheidung umgehend einzustellen.
Den Fraktionen zu empfehlen Verzichterklärungen abzugeben.
Begründung: Alle Fraktionen im Landtag, bis auf die Piraten, haben durch einen gemeinsamen Antrag vom 22.09.2015 den Weg geebnet, für das Entschädigungsgesetz 2017 zum 01.01.
Im Haushaltsentwurf 2017 haben wir die ungewöhnliche Steigerung für Rat und Ausschüsse bemängelt und Einsparungen gefordert. Waren für die letzten drei Jahre die Kosten zwischen 110.000 € und 120.000 € entstanden, sind für 2017 140.000 € vorgesehen. Eine genaue Begründung blieb die Verwaltung uns schuldig. Jetzt aber wird deutlich, dass die hohen Mehraufwendungen im Zusammenhang der vorgenannten Entschädigungsverordnung NRW geschuldigt ist. Erhalten jetzt die Ausschussvorsitzenden aller Ausschüsse außer dem Wahlprüfungsausschuss monatlich 211.90 €. Das macht in der Gemeinde Kall, bei vier Vorsitzenden, 10.171,20 € im Jahr.
Die Verwaltung hat diese Verordnung ohne zeitlichen Druck durchgeführt, obwohl eine Frist bis 01.04.2017 vorgesehen ist. Darüber hinaus enthält die Mustersatzung eine fakultative Formulierung, mit dem der Rat weitere Ausschüsse von der Regelung des Paragraphen 46 Satz 1 NR 2 GO NRW (zusätzliche Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende) nach Paragraph 46 Satz 2 GO NRW ausnehmen kann. Trotz finanzieller Engpässe und Vorgaben an die Politik intensiv zu sparen, hat die Verwaltung bereits Fakten geschaffen.
Deshalb fordern wir die sofortige Einstellungen der Zahlungen, eine Entscheidung im HFA und Rat auf die Entschädigungen aller Ausschussvorsitzender zu verzichten, den Fraktionen Verzichtserklärungen zu empfehlen und die im Haushalt bereits eingestellten Mittel von 10.000 € für eine zusätzliche Öffnung des Hallenbades in den Ferien zur Verfügung zu stellen.