08.11.2008
Planungsausschuss lehnt Mobilfunkantenne im Kirchturm ab â 461 Unterschriften gegen das Vorhaben
Kirchenvorstand und Pfarrgemeinderat in Keldenich halten an ihrem Vorhaben fest, im Keldenicher Kirchturm Mobilfunkantennen zu installieren. Da der Turm in einem reinen Wohngebiet steht, die Antennen aber eine gewerbliche Nutzung darstellen, ist hierfür eine Ausnahmegenehmigung erforderlich. Den Antrag auf diese Genehmigung lehnten am vergangenen Dienstag in der Sitzung des Planungs-, Bau und Umweltausschusses der Gemeinde Kall alle Parteien einhellig ab.
Vor der Sitzung übergaben Vertreter der Keldenicher Bürgerinnen und Bürger Bürgermeister Radermacher eine Liste mit 461 Unterschriften, die sich gegen den Standort aussprechen. Die Stellungnahme des Mobilfunkunternehmens zu möglichen Ersatzstandorten konnte die Fraktionen nicht überzeugen. Ob hier tatsächlich mit dem Willen eines einvernehmlichen Standortes, wie es die Unternehmen in einer Selbstverpflichtung versprochen haben, geprüft wurde, bleibt offen.
Genauso offen ist aber, ob die ablehnende Haltung der Gemeinde die Antenne verhindern kann, wenn die Kirche trotz des vehementen Widerstands in der Keldenicher Bevölkerung an diesem Standort festhält. Da es sich im Sinne der Baugesetze um ein nicht störendes Gewerbe handelt, könnte dies schwierig werden.
Vor einigen Wochen hat der Jugendausschuss der Gemeinde beschlossen, im Keldenicher Kindergarten eine Gruppe mit sechs unter Dreijährigen Kindern einzurichten. Nun soll in nur 70 Metern Entfernung eine Mobilfunkantenne errichtet werden. Selbst das Bundesamt für Strahlenschutz hält es nicht für endgültig geklärt, wie Mobilfunk auf Kinder wirkt. Deshalb ist Vorsorge das Gebot der Stunde. Wir sehen die Einrichtung dieser Gruppe in Keldenich sehr kritisch und befürchten, dass sie von den Eltern nicht angenommen wird. Über eine Verlegung wird nachzudenken sein.
Gleichzeitig beschloss der Ausschuss, neben Mobilfunkantennen auf öffentlichen Gebäuden, Kindergärten und Schulen auch auf sensiblen Gebäuden wie Kirchen abzulehnen und dies den Mobilfunkbetreibern mitzuteilen.