23. Oktober 2016
Gute Schule 2020
Die NRW-Landesregierung stellt den Kommunen Investitionsmittel zur Verbesserung der Schulsituation zur Verfügung. Dazu haben wir folgenden Antrag an den Ausschuss für Liegenschaften, Forst und Umwelt gestellt:
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Kall beschließt das Vorhaben der Landesregierung, mit dem Investitionsprogramm „Gute Schule 2020“ unserer Kommune Investitionsmittel in Höhe von insgesamt rund 498.200 Euro über einen Zeitraum von vier Jahren zukommen zu lassen, schnellstmöglich umzusetzen. Die Mittel können für Investitionen im Bereich der Schulinfrastruktur eingesetzt werden, ein Eigenanteil der Kommune ist nicht notwendig.
Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah mit den Schulen in den Dialog zu treten und auf dieser Basis ein Konzept zu erstellen, wie die Investitionsmittel verausgabt werden sollen. Dabei soll sie auch auf das kostenlose Angebot der NRW.Bank, Wirtschaftlichkeitsberechnungen für unsere Kommune durchzuführen, zurückgreifen, sofern dies bei den konkreten Projekten möglich ist. Ziel soll es sein, bereits spätestens Anfang 2017 ein fertiges Konzept entwickelt zu haben, damit die Mittel schnell abgerufen werden können.
Begründung:
Mit dem Investitionsprogramm „Gute Schule 2020“ unterstützt die Landesregierung in den Jahren 2017-2020 Kommunen bei Investitionsmaßnahmen im schulischen Bereich in Höhe von insgesamt zwei Milliarden Euro. Dies begrüßt unsere Fraktion ausdrücklich.
Die Mittel werden in einem Zeitraum von vier Jahren zu gleichen Teilen ausgezahlt. Die Auszahlung und Abwicklung der Mittel erfolgt über die NRW.Bank auf Antrag, dem ein entsprechendes Konzept beiliegen muss. Die Zins- und Tilgungsleistungen für die Kredite der
NRW.Bank übernimmt das Land NRW. Die Förderung erfolgt zu 100 Prozent, so dass ein kommunaler Eigenanteil nicht notwendig ist.
Die Verteilung der Mittel erfolgt zu 50 Prozent nach der Summe der Schlüsselzuweisung nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz in den Jahren 2011-2015 und zu 50 Prozent nach der Schulpauschale im Jahr 2016, so dass unserer Kommune Mittel in Höhe von insgesamt rund 498.200 Euro zustehen.
Förderfähig sind Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen an Schulgebäuden, Investitionen an Sportanlagen, sofern sie sich auf dem Schulgelände befinden, sowie Investitionen in die digitale Infrastruktur der Schulen (z.B. in Form von LAN, WLAN bzw. die Beschaffung von Geräten wie Beamer, Whiteboards oder Laptops/PCs).
Die NRW.Bank hat angeboten, entgeltfrei Beratungsmaßnahmen in Form von Wirtschaftlichkeitsberechnungen durchzuführen. Wir halten es für sinnvoll, dass auf dieses Angebot zurückgegriffen wird.
Darüber hinaus stehen für die Förderung der Digitalisierung an Ersatzschulen landesweit weitere 70 Millionen Euro zur Verfügung.
Damit die Mittel schnell und unbürokratisch fließen können, halten wir es für notwendig, dass die Verwaltung zeitnah ein Gesamtkonzept für unsere Kommune erstellt, bei dem die einzelnen Schulen miteinbezogen werden sollen.