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31. Juli 2014

Gentech-Pollen in Honig: Keine Kennzeichnung

Die EU lässt den Verbraucher künftig im Unklaren, ob Gentechnik im Honig ist oder nicht. Eventuell enthaltener Pollen von gentechnisch veränderten Pflanzen muss nicht gekennzeichnet werden. Möglich macht das ein Definitions-Trick.

Die Abgeordneten hebeln damit ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2011 aus. Damals entschieden die EU-Richter, dass mit genetisch verändertem Pollen verunreinigter Honig gekennzeichnet werden muss.

Indem die EU Pollen nun nicht mehr als Zutat, sondern als natürlichen Bestandteil definiert, kann das Urteil umgangen werden. Als Zutat hätte gentechnisch veränderter Pollen nämlich gekennzeichnet werden müssen.

Gegen eine Kennzeichnung von Gentech-Pollen in Honig votierte eine Mehrheit konservativer, liberaler und zum Teil auch sozialdemokratischer Abgeordneter des europäischen Parlaments. (Aus der Zeitschrift „Schrot & Korn“)

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