27. Februar 2020
Augenblickliche Situation des ungedeckten Bedarfs an Kindergartenplätzen
Zur augenblicklichen Situation des ungedeckten Bedarfs an Kindergartenplätzen in der Gemeinde Kall beantragt die Fraktion von Bündnis 90 / Die Grünen Kall für den Sozialausschuss am 17.03.2020 einen Tagesordnungspunkt zu Planungen in Bezug auf fehlende Kindergartenplätze.
Begründung:
Die Gemeinde Kall ist seit Jahren bezüglich Kindergartenplätzen unterversorgt. Die 2019 im Sozialausschuss vorgestellten Zahlen des Kreises Euskirchen belegen, dass die Gemeinde Kall eine schlechtere Versorgung an Kita-Plätzen aufweist, als die Mehrheit der Kommunen im Kreis. Auch die derzeit laufenden baulichen Maßnahmen in Kall und Sötenich zur Erhöhung der Plätze werden den erfassten Bedarf bekanntermaßen nicht decken. Aufgrund der seit Jahren steigenden Betreuungsquote (dem Anteil der Kinder mit Betreuungswunsch an der Gesamtheit aller Kinder einer Altersgruppe) ist sogar zu erwarten, dass das Angebotsdefizit weiter anwachsen wird. Zusätzlich verschärft wird die Situation durch die zum 01.08.2020 geltende Novellierung des KiBiz. Es besteht daher dringender Handlungsbedarf für Planungen zum weiteren Ausbau des Angebots an Kita-Plätzen. Die derzeit laufenden baulichen Maßnahmen - Ausbau des ehemaligen Förderkindergartens Sötenich sowie Einrichtung eines Waldkindergartens Kall - haben sich auch durch unnötig langwierige Planungsprozesse im Rat verzögert. Statt im Kindergartenjahr 2020 wird der Waldkindergarten dadurch erst im Jahr 2021 eröffnet werden können, und auch der Kindergarten in Sötenich wird später als geplant eröffnet werden. Die Gemeinde muss bei Planungen zum Angebot an Kita-Plätzen mit einem größeren Planungshorizont agieren und entsprechende Entwicklungen früher anstoßen, auch in Hinblick auf Absichtserklärungen zur großzügigen Ausweisung neuer Siedlungsflächen!
Wenn Anfang März die aktuellen Zahlen für das Jahr 2020 vorliegen, wird das bestehende Angebot an Kita-Plätzen in der Gemeinde Kall wieder nicht ausreichen.
Im neuen Kinder- und Bildungsgesetz NRW (KiBiz) ist ab Herbst dieses Jahres eine Platzausbaugarantie fest verankert. Das bedeutet, dass jeder notwendige Betreuungsplatz vor Ort bewilligt wird. Dafür stehen in NRW dieses Jahr 124 Millionen Euro an Fördermitteln zur Verfügung. Man kann sich ausmalen, wie sich die Träger auf diese Fördermöglichkeit zum Platzausbau stürzen werden, nach dem Windhundverfahren. Gemeinden die leer ausgehen, werden auf kommende Jahre verwiesen werden. Vor diesem Hintergrund halten wir eine zeitnahe Befassung mit diesem Thema für notwendig. Gleichzeitig beantragen wir, dass ein(e) Vertreter(in) des Jugendamtes Euskirchen über positive Änderungen beim KiBiz informiert, z.B. in Bezug auf gesunkene kommunale Trägeranteile, Kinderpauschalen, Personal, Schließtage, Öffnungen in den Randzeiten und finanzielle Besserstellung von Familienzentren.