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25. November 2014

CDU und Grüne verändern die Unkrautbekämpfung auf gemeindlichen Flächen

Aufgrund unseres Antrags zur Änderung der Unkrautbekämpfung auf gemeinschaftlichen Flächen, wurde schnell klar, dass es seit dem 06.01.2014 einen Erlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW gibt, der grundsätzlich aus Vorsorgegründen keine Genehmigung für Herbizide mit dem Wirkstoff Glyphosat vorsieht. Bis zu diesem Zeitpunkt hat die Gemeinde Kall auf 27 Stellen mit Sondergenehmigung dieses Mittel ausgebracht. Auf Nachfrage teilte die Verwaltung mit, Restmengen noch zu haben. Diese sind danach umgehend mit Nachweis entsorgt worden. In der Aufstellung der Flächen für die weitere Unkrautbekämpfung, wurde schnell deutlich, dass es sehr sensible Flächen gibt, wo der Einsatz von Herbiziden aus Vorsorgegründen grundsätzlich eingestellt werden soll. Die CDU-Fraktion in Kall hat danach schnell reagiert und im Ausschuss für Liegenschaften, Forst und Umwelt am 18.11.2014 mehrere Stellen benannt, z. B. Spielplätze, Schul- und Sportbereiche und Wartehäuschen, wo Unkrautbekämpfung eingestellt werden soll. Da die Flächen sehr klein sind, kann nicht das Argument des Mehraufwandes gelten.

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